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Ausgabe 06 Freundschaft

Bei Freundschaft und Liebe haben Juristen nichts verloren

Lesedauer: ca. 10 Min.

Autor: Jürgen Liminski | Fotos: Bernhard Spoettel

„BEI FREUNDSCHAFT UND LIEBE HABEN JURISTEN NICHTS VERLOREN“

.. sagt der Jurist und Soziologe Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio und ergänzt, dass „sie Teil des Fundaments für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind”. GRANDIOS wollte wissen warum. Deshalb haben wir uns mit ihm, einem der renommiertesten Staatsrechtler Deutschlands, genau darüber unterhalten. Über Liebe und Freundschaft und was das Grundgesetz und die Gesellschaft damit zu tun haben. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter (1999 bis 2011) lehrt in Bonn und ist Mitglied im „Expertenrat Corona“ der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Zu seinen bekanntesten Büchern zählen „Die Kultur der Freiheit“ und „Schwankender Westen – wie sich ein Gesellschaftsmodell neu finden muss“.

- GRANDIOS

Wir greifen mal den Titel Ihres letztgenannten Werkes auf. Müssen wir uns in der Krise oder nach der Krise neu finden?

- UDO DI FABIO

Eine Krise ist Risiko und Chance zugleich. Ein Risiko, weil aus der Krise langfristige Schäden erwachsen können. Eine Chance, weil neue Kräfte mobilisiert werden, die uns vielleicht, am Ausgang dieser Krise, sogar stärker dastehen lassen als davor. Insofern beginnt mit der Krise auch ein Prozess der Analyse und des Nachdenkens. Wir erleben das auch als Individuum. Aus psychischen, seelischen Krisen kommt man, wenn es gut geht, am Ende neu gefunden wieder heraus und dann sagt man, „das hat mich stärker gemacht.“ Die Trennung von einem geliebten Menschen, eine Scheidung oder der Abbruch einer freundschaftlichen Beziehung, ist ein Schicksalsschlag und kann so eine Krise, ja sogar eine Lebenskrise auslösen. Aber wenn man diese Krise überwindet und sich neu findet, dann geht es nicht nur weiter, sondern kann sogar auf eine neue, gesündere Weise weitergehen. Und das kann man auch auf große Kollektive, auf Gesellschaften, auf Staaten, übertragen. Unsere Bundesrepublik zum Beispiel ist 1949 nicht nur aus einer Krise, sondern aus einer Katastrophe erwachsen. Sie hat mit dem Grundgesetz und unserer freiheitlichen Verfassung ein sehr tiefreichendes Fundament gefunden und so Deutschland, das liberale demokratische Deutschland, neu erfunden.

Was bedeuten denn das Grundgesetz und unsere freiheitliche Verfassung für das bestehende Gesellschaftsmodell, das sich nach der Corona-Krise neu finden soll, vielleicht sogar finden muss? Welche Rolle spielt das Grundgesetz, wenn sich eine Gesellschaft neu finden muss?

Wenn wir sagen, mit jedem neuen Tag entdecken wir die Welt neu, wissen wir: Das ist ebenso richtig wie falsch. Die Welt bleibt für uns, in unserer Identität und Kontinuität immer dieselbe, aber jeder Tag bringt eine neue Welt zum Vorschein. Und diese optimistische Sicht bringt mich dazu zu sagen: das Fundament unserer westlichen Zivilisation, die inzwischen den ganzen Erdball umspannt und keineswegs lokal begrenzt ist, muss auch immer wieder neu entdeckt werden. Es geht um die Idee des Menschen, der über sich hinauswächst, etwa durch Bildung, und der den Anderen als das sittliche Gegenüber wahrnimmt. Das muss immer wieder neu in die Zeit gestellt werden, denn die Zeiten verändern sich. Plötzlich haben wir es mit digitalen oder mit epidemischen Herausforderungen zu tun. Und immer wieder muss gefragt werden, „wie erhalten wir unser Fundament?“ Und deshalb müssen wir uns immer wieder neu erfinden.

„Der Staat lebt von kulturellen Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“

Stark vereinfacht könnte man sagen, es gibt eigentlich nur zwei Gesellschaftsmodelle: Das Konfliktmodell und das Konsensmodell. Beide gehen auf Denker des antiken Griechenlands zurück. Der Ahnherr des Konfliktmodells Thrasymachos sah als einziges Kriterium für gesellschaftliches Handeln die Machbarkeit. Was möglich ist, wird gemacht, ohne Rücksicht auf ethische oder menschliche Erwägungen. Das Ergebnis ist natürlich ein repressiver Staat. Sein Gegenspieler Aristoteles sah in der Freundschaft das Band der Gesellschaft. Ist das die Alternative der Gesellschaft von morgen, entweder eine repressive oder solidarische Gesellschaft? Wo steht da das Grundgesetz?

Das Grundgesetz geht davon aus, dass zwischen den vielen Einzelnen und dem Staat noch etwas anderes ist. Nämlich gesellschaftliche Bande, Gemeinschaften. Im Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Weil sie etwas hervorbringen, was der Staat nicht hervorbringen kann. Er kann mit Gesetz, mit finanzieller Umverteilung, viel bewirken. Aber man kann eine Gesellschaft nie rein sozialtechnisch integrieren. Und das weiß das Grundgesetz. Böckenförde hat das Anfang der 60er Jahre mal schön auf den Begriff gebracht: Der Staat lebt von kulturellen Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das Grundgesetz weiß das und schützt deshalb solche Gemeinschaftsformen. Das können auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sein, die aber ihrerseits Solidarität in verschiedenen Interessengruppen organisieren und eine der Voraussetzungen sind für eine freiheitliche, rationale Gesellschaft.

Oder der Schutz, der den Religionsgemeinschaften und Kirchen vom Grundgesetz zuteil wird, die wohlwollende Neutralität. Sie ist deshalb wohlwollend, weil solche Gemeinschaften, unabhängig von ihrer jeweiligen Glaubensausrichtung, als solche ein Fundament bilden, auf dem wir uns bewegen. Es gibt also eine soziale Interaktion, die nicht rechtlich ist, die nicht staatlich ist und da benutzt man Begriffe, die aus dem Mund eines Juristen irgendwie nicht herauswollen, nämlich Freundschaft oder Liebe. Diese Begriffe zeigen eben an: Da haben Juristen nichts verloren, aber sie sind Teil des Fundaments für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Würde ein Jurist also eher von Solidarität sprechen, wenn er Freundschaft meint?

Auf Gewerkschaftsveranstaltungen würde ich den Begriff gebrauchen. Ich würde aber nicht sagen, dass Mann und Frau sich in einer Ehe zusammenfinden, um solidarisch zu sein.

Hat dann Aristoteles letztlich doch recht mit seinem Diktum: „Freundschaft ist das Band der Gesellschaft“? Ist das nicht auch die Voraussetzung, von der Böckenförde redet?

Das ist ja geradezu das Deprimierende nach so langer Zeit, dass Aristoteles fast immer Recht hatte. Das war schon ein gewaltiger Denker, weswegen man im Mittelalter ja auch zu der Auffassung gekommen ist, dass er neben der Heiligen Schrift die einzige autoritative Quelle sei. So weit gehen wir heute natürlich nicht. Denn eine Gesellschaft wird durch viele Bande zusammengehalten, nicht nur durch ein Band. Aber Freundschaft kann, in einem weit verstandenen Sinn, eben auch Solidarität in bestimmten Interessengruppen sein. Sie hält in der Tat eine Gesellschaft zusammen. Wenn wir heute die europäische Union zusammenhalten, dann ist der Gedanke der Völkerfreundschaft, der am Anfang der europäischen Integration stand, nicht der am fernsten liegende Gedanke. Daran müssen wir uns erinnern.

Und wie steht es um die Überwindung von Feindschaft, der Antithese der Freundschaft?

Der deutsche Staatsrechtler Carl Schmitt hat mal gesagt, die eigentliche Substanz des Politischen sei das Freund-Feind-Denken. Das hat natürlich eine gewisse Plausibilität, denn der politische Raum beobachtet sich in der Tat auch unter solchen Kategorien. Wir sollten aber nicht alles politisch sehen, sondern den gesellschaftlichen Raum vom politischen Freund-Feind-Denken geradezu abschirmen. Das tun übrigens unsere Grundrechte, indem sie den Staat von der Gesellschaft so fern wie möglich halten, obwohl das Grundgesetz natürlich weiß, dass der Staat eine Demokratie ist und damit durchaus als eine Gemeinschaft aller verstanden wird. Trotzdem soll auch die Mehrheitsentscheidung auf Distanz gehalten werden. Die Grundrechte sorgen dafür, dass diese Distanz gewahrt wird.

„Wer behauptet, dass er nur für den anderen da ist, dem ich misstraue ich.“

Von Seiten der Politik wurden die Bürger gelobt, weil sie sich diszipliniert verhalten und so mitgeholfen hätten, die Corona-Krise zu überwinden. Wie ist dieses disziplinierte Verhalten motiviert? Ist das Solidarität oder Eigeninteresse? Und wo ist überhaupt der Unterschied zwischen Interesse, Freundschaft oder Solidarität? Was sagt das Grundgesetz dazu?

Ich glaube, dass jede Gesellschaft, auch die freiheitliche Gesellschaft, immer eine Melange, eine Kombination aus Eigennutz und Altruismus ist. Die biblische Aussage „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“, setzt voraus, dass man sich selbst liebt. Wer behauptet, dass er nur für den anderen da ist, das ist ein Mensch, dem ich misstraue. Und ich frage mich auch, wie man den anderen wirklich lieben kann, wenn man sich selbst verachtet. Also wir haben biblisch eine gewisse Ambivalenz und die haben wir auch in unserer Verfassungskonzeption. Das Eigentum zum Beispiel wird als Freiheitsrecht gewährleistet, durch Artikel 14 des Grundgesetzes. Sein Gebrauch soll aber zugleich dem Gemeinwohl dienen, sagt Absatz 2 dieses Artikels. Und das gilt eigentlich für jedes Grundrecht: Wir handeln für uns, für unsere Interessen und gleichzeitig sind wir fähig, an die anderen zu denken. Und das nicht nur heimlich, weil, wie der schottische Moralphilosoph Adam Smith meinte, wir alle ruchlose Egoisten seien und die unsichtbare Hand des Marktes dennoch alles zum Schönsten wende.

Denn die sittliche Vorstellung, die unsere freiheitliche Wertordnung verkörpert, geht davon aus, dass wir bewusst in der Lage sind, den anderen als frei wahrzunehmen, weil wir sonst gar nicht frei sein könnten. Also, diese sozusagen kantianische Überlegung liegt unserem Grundrechtsdenken auch zugrunde. Das heißt, wir sind auf uns gerichtet, aber wir handeln in eine Welt der sozialen Verbindung hinein und das darf man auch als Empathie, als Freundschaft, als einen humanen und humanitären Logos verstehen. Ein konkretes Beispiel: Wenn Menschen einen Mundschutz tragen, um sich selbst zu schützen, tun sie das auch, um den anderen zu schützen, dann unterstreicht das eigentlich die Ambivalenz. Wir wollen uns selbst schützen, aber wir denken schon an den anderen. Das haben die Menschen in der Corona-Krise gezeigt.

Das Grundgesetz, so wie wir es jetzt haben, ist ein tragendes Fundament. Auch wenn es gilt, dass sich unser Gesellschaftsmodell neu finden muss. Alles was Sie gesagt haben, ist eigentlich eine Bestätigung des Grundgesetzes. Es trägt uns.

Ja, das Grundgesetz ist ein ganz großer Wurf. Ein ganz großer Wurf, gerade weil er aus einer sittlichen Katastrophe heraus geboren worden ist. Gerade weil er unter der Drohung der Teilung Deutschlands entstanden ist. Weil er, auch hier dialektisch, als Provisorium entstanden ist, als ein Provisorium mit einer Ewigkeitsgarantie, in Artikel 79, Absatz 3. Also das Grundgesetz ist ein ganz großer Wurf, die beste Verfassung, glaube ich, die wir in Deutschland je hatten. Wenn ich sage, die Gesellschaft soll sich neu finden, dann heißt das eben nicht, dass wir unsere Verfassungsordnung auswechseln sollen.

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